Rechtsprechung
LG Kassel, 11.01.2002 - 13 T 9/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Notare Bayern , S. 96
BGB § 129 Abs. 1, HGB § 12, BeurkG §§ 39, 40
Nachträgliche Textänderung in unterschriftsbeglaubigter Handelsregisteranmeldung - Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MittBayNot 2002, 526
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 14.11.2001 - 25 T 822/01
Geltung der Notarvollmacht für Notarvertreter
Auszug aus LG Kassel, 11.01.2002 - 13 T 9/01
(Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2001 - 25 T 822/01 -. - RG, 26.04.1905 - V 484/04
Verletzung der Amtspflicht bei Bestimmung der Reihenfolge von Eintragungen in das …
Auszug aus LG Kassel, 11.01.2002 - 13 T 9/01
Aus alledem folgt, dass der Text der zu beglaubigenden Erklärung mit Zustimmung des Unterzeichnenden auch nachträglich geändert werden darf ( RGZ 60, 392 ).
- OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren
Die entsprechende Ergänzung in der Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt kann auch der beglaubigende Notar mit Ermächtigung des Unterzeichnenden vornehmen (…Winkler BeurkG 17. Aufl. § 40 Rn. 81; siehe auch LG Kassel MittBayNot 2002, 526; ferner das beiliegende DNotI-Gutachten vom 5.11.2013 zu III. 3.).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.11.2001 - 25 T 822/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 96 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
BNotO §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 39
Geltung der Notarvollmacht für Notarvertreter - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 96 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
BNotO §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 39
Geltung der Notarvollmacht für Notarvertreter
Papierfundstellen
- MittBayNot 2002, 526
Wird zitiert von ...
- LG Kassel, 11.01.2002 - 13 T 9/01
Nachträgliche Textänderung in unterschriftsbeglaubigter Handelsregisteranmeldung
(Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2001 - 25 T 822/01 -.